Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Entwicklungs- und IT-Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der epago GmbH, vertreten durch Matthias Hanske, (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Entwicklungs-, Programmier-, Software-, Beratungs- sowie sonstige IT-Dienstleistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag.

(3) Ein werkvertraglicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Leistungszeit / Mitwirkungspflichten

(1) Die Parteien vereinbaren Leistungszeiträume stets individuell.

(2) Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme, Daten, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig bereit.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich Fristen angemessen.

4. Vergütung

(1) Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand (Stundensatz/Tagessatz) oder als Festpreis, gemäß der im Angebot vereinbarten Konditionen.

(2) Nebenkosten (Reisekosten, Lizenzen, Materialien) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern vereinbart.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5. Änderungen des Leistungsumfangs („Change Requests")

(1) Änderungswünsche des Auftraggebers sind schriftlich mitzuteilen.

(2) Der Auftragnehmer prüft, ob und zu welchen Konditionen Änderungen möglich sind.

(3) Erweiterte Leistungen werden gesondert vergütet.

6. Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Ergebnissen ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Weitergehende Rechte (z. B. exklusive Nutzungsrechte, Quellcode-Übertragung, IP-Übergang) müssen ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzen.

7. Gewährleistung

(1) Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Mängelbeseitigung, sofern kein Werkvertrag vereinbart wurde.

(2) Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung.

(3) Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden.

8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten") – jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für Datenverlust wird nur übernommen, wenn der Auftraggeber ordnungsgemäße Backups nachweisen kann.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder indirekte Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Informationen.

(2) Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

10. Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO.

(2) Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) wird geschlossen, sofern erforderlich.

11. Laufzeit / Kündigung

(1) Zeitlich befristete Verträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

(2) Laufende Dienstleistungsverträge können mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, sofern kein Projektvertrag mit anderen Regelungen besteht.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: November 2024