Digitalisierung SH – WTSH Digitalisierungsförderung Schleswig-Holstein (WTSH) Förderung niedrigschwelliger Digitalisierungsmaßnahmen SH – WTSH Programm
Bis 40% Förderung Bis zu 40% Förderquote für kleine Unternehmen Bis zu 40% Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen
Schleswig-Holstein fördert Digitalisierungsprojekte kleiner Unternehmen über die WTSH. Die WTSH fördert niedrigschwellige, innovative Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Das Programm zur Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (WTSH) richtet sich an kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein. Es werden Beratungs- und Umsetzungsmodule gefördert, die zur Analyse und Verbesserung digitaler Prozesse beitragen – geeignet für E-Commerce-Projekte mit Innovationsbezug.
- WTSH-Programm WTSH-Programm – Landesprogramm Wirtschaft WTSH-Programm im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) 2021–2027
- Bis 40% Förderquote Bis 40% der Kosten werden gefördert Bis 40% Förderquote – für Beratung und Umsetzungsmaßnahmen
- Kleine Unternehmen Kleine Unternehmen (KU) antragsberechtigt Für kleine Unternehmen (KU) – Kleinstunternehmen mit niedrigschwelligem Zugang
- Beratung + Umsetzung Beratungs- und Umsetzungsmodule Beratungs- und Umsetzungsmodule – von der Analyse bis zur Implementierung
Fördervarianten Verfügbare Fördervarianten
Beratungs- und Umsetzungsmodul
Digitale Prozesse & Umsetzung Analyse und Umsetzung digitaler Prozesse Beratungsmodul zur Analyse von Digitalisierungspotenzial + Umsetzungsmodul für digitale Maßnahmen
Programmdetails
Wer kann beantragen? Voraussetzungen für den Antrag
- Kleine Unternehmen in SH Kleine Unternehmen (KU nach AGVO) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Handwerk Handwerksbetriebe und Handwerksunternehmen
- Freiberufler Freiberuflich Tätige mit Niederlassung in Schleswig-Holstein
- Gewerbliche Unternehmen Gewerbliche Unternehmen aus verschiedenen Branchen
Was wird gefördert? Förderfähige Maßnahmen
- E-Commerce Implementierung von E-Commerce-Systemen wie Shopware
- Hard- & Software Anschaffung von Hardware und Software für die Digitalisierung
- IT-Sicherheit Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz
- Beratung Externe Beratung zur Digitalisierungsstrategie und Umsetzung
- Prozessdigitalisierung Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen
Nicht förderfähig Was wird nicht gefördert?
- Eigenleistungen Eigenleistungen und interne Personalkosten
- Begonnene Projekte Projekte, die vor Antragstellung bereits begonnen wurden
- Ersatzbeschaffung Reine Ersatzbeschaffungen ohne Digitalisierungsmehrwert
So funktioniert's Der Antragsweg So beantragst du den Digitalisierungsbonus
- 1
Antrag bei IB.SH Online-Antrag bei der IB.SH Online-Antrag bei der IB.SH
Online-Antrag stellen Stelle deinen Antrag online bei der IB.SH Stelle deinen Antrag online bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
- 2
Prüfung Prüfung des Antrags Prüfung durch die IB.SH
Antrag wird geprüft Die IB.SH prüft deinen Antrag Die IB.SH prüft deinen Antrag auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit.
- 3
Bewilligung Förderzusage Bewilligung erhalten
Zusage erhalten Bei positiver Prüfung: Förderzusage Nach positiver Prüfung erhältst du die Förderzusage von der IB.SH.
- 4
Umsetzung Projekt umsetzen Projektumsetzung
Projekt durchführen Dein Digitalisierungsprojekt umsetzen Setze dein Digitalisierungsprojekt mit einem qualifizierten Dienstleister um.
- 5
Auszahlung Auszahlung Auszahlung nach Abschluss
Förderung erhalten Nachweise einreichen und Förderung erhalten Nach Projektabschluss reichst du die Nachweise ein und erhältst die Förderung.
Für Shopware-Projekte Ideal für Shopware-Projekte Besonders geeignet für diese Shopware-Projekte
Diese Projekte werden gefördert: Diese E-Commerce-Projekte sind förderfähig: Das WTSH-Digitalisierungsprogramm eignet sich besonders für diese Shopware-Projekte:
Häufige Fragen
Bis zu 17.000€ bei 50% Förderquote. Maximal 17.000€ bei einer Förderquote von 50% der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 17.000€ bei einer Förderquote von 50% der förderfähigen Kosten. Für ein Shopware-Projekt mit 34.000€ Gesamtkosten kannst du also 17.000€ Zuschuss erhalten.
Vor Projektbeginn! Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Der Antrag muss vor Projektbeginn bei der IB.SH eingereicht werden. Starte nicht mit dem Projekt, bevor du die Förderzusage erhalten hast – sonst verlierst du den Förderanspruch.
Nur kleine Unternehmen (KU) Hinweis: Programm gilt nur für kleine Unternehmen (KU) Wichtiger Hinweis: Das WTSH-Programm richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen (KU nach AGVO-Definition) – nicht an mittlere Unternehmen. Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.
Nach der Förderung: Umsetzung
Du hast das Förderprogramm gefunden — jetzt geht's an die technische Umsetzung. Ich bin auf folgende Digitalisierungs-Themen spezialisiert:
Andere Bundesländer Förderprogramme anderer Bundesländer
Förderung sichern Förderung + Shopware = Dein Vorteil Förderfähiges Shopware-Projekt planen – ich unterstütze dich
Kostenloses Erstgespräch: Welche Förderung passt zu dir? In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, welches Förderprogramm zu deinem Vorhaben passt. Ich unterstütze dich bei der Planung deines förderfähigen E-Commerce-Projekts. In einem kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch analysieren wir deine Anforderungen und finden das passende Förderprogramm für deinen Standort.
Jetzt beraten lassen Kostenlose Erstberatung Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbarenOffizielle Informationen: Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen (WTSH)